ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Camper Service Kampa
Inhaber: Thorsten Kampa
Im Herkesseifen 3
57482 Wenden
Deutschland
Stand: März 2026
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§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Camper Service Kampa (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) über Dienstleistungen, Reparaturen, Umbauten, Installationen sowie sonstige Arbeiten an Wohnmobilen, Campern und Fahrzeugaufbauten.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
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§2 Vertragsabschluss
(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
– schriftliche Auftragsbestätigung,
– Terminvereinbarung,
– oder Beginn der Arbeiten nach Kundenfreigabe.
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§3 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Auftrag.
(2) Änderungen oder Erweiterungen während der Durchführung werden nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet.
(3) Technisch notwendige Anpassungen bleiben vorbehalten, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.
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§4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung vereinbarten Preise.
(2) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(3) Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
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§5 Material und Ersatzteile
(1) Verwendete Materialien und Ersatzteile werden gesondert berechnet.
(2) Lieferzeiten für bestellte Teile liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.
(3) Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
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§6 Termine und Fertigstellung
(1) Terminangaben sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
(2) Verzögerungen durch Lieferprobleme, höhere Gewalt oder unvorhersehbare technische Schwierigkeiten verlängern die Ausführungszeit angemessen.
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§7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass das Fahrzeug sich in einem arbeitsfähigen Zustand befindet.
(2) Verborgene Mängel oder Vorschäden sind vor Arbeitsbeginn mitzuteilen.
(3) Persönliche Gegenstände sind vor Abgabe des Fahrzeugs zu entfernen.
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§8 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Keine Gewährleistung besteht für:
– vom Kunden bereitgestellte Materialien,
– bereits vorhandene Vorschäden,
– normalen Verschleiß.
(3) Nachbesserungen sind dem Auftragnehmer zunächst zu ermöglichen.
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§9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
(3) Keine Haftung besteht für im Fahrzeug verbliebene Wertgegenstände.
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§10 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung ist das Fahrzeug durch den Kunden abzunehmen.
(2) Erfolgt keine Abholung innerhalb von 7 Tagen nach Fertigmeldung, können Standkosten berechnet werden.
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§11 Zurückbehaltungsrecht
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung zurückzubehalten.
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§12 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
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§13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
(3) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
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Camper Service Kampa
Thorsten Kampa